Mit der Annahme der kantonalen Steuergesetzrevision hat die Aargauer Stimmbevölkerung einen wichtigen Wegweiser für einen attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau gesetzt. Zwei weitere Gesetzesvorlagen, die derzeit in der Anhörung sind, werden ebenfalls einen direkten Einfluss auf die Standortattraktivität des Kantons haben. Aufgrund übergeordneter nationaler beziehungweise internationaler Bestimmungen müssen einerseits die Regelungen zum Eigenmietwert angepasst und andererseits die ausländische Hinzurechnungsbesteuerung im kantonalen Gesetz abgebildet werden. Die FDP Aargau hat zu beiden Vorlagen Stellung genommen und orientiert sich dabei am liberalen «So wenig Regulierung wie nötig, so viel Freiheit wie möglich». Die durch die beiden Vorlagen zusätzlich generierten Steuereinnahmen sind entsprechend wieder durch gezielte Entlastungen an Bürgerinnen und Bürger zurückgeben.

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Mit der heute deutlich angenommenen Änderung des kantonalen Steuergesetzes hat die Aargauer Stimmbevölkerung ein klares Signal für die Standortattraktivität des Kantons gesetzt. Mit der ausgewogenen Revision werden Bürgerinnen und Bürger ebenso entlastet wie Unternehmen. Der Aargau macht sich damit als Wohn- und Wirtschaftsstandort attraktiver und bleibt national und international konkurrenzfähig. Beide Teile der Steuergesetzrevision wurden von FDP-Vertretern im politischen Prozess eingebracht und nun auch vom Souverän gutgeheissen. Die Stimmbevölkerung beweist damit Weitsicht und stützt die Fortführung des erfolgreichen steuerpolitischen Weges des Kantons Aargau.

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Die FDP.Die Liberalen Aargau begrüsst die Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans und die Schaffung eines neuen Sachbereichs «Klima». In der umfassenden raumplanerischen Auslegeordnung sind für die FDP verhältnismässig und griffige Lösungen entscheidend. Dazu gehören zentral eine funktionierende multimodale Mobilität, eine diversifizierte und langfristig gesicherte Energieproduktion und die Positionierung des Aargaus als attraktiver Wohn- und Wirtschaftskanton.

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Der Parteitag der FDP Aargau vom 30. März 2022 hat sich in aller Klarheit für die kantonale Steuergesetzrevision ausgesprochen, über die am 15. Mai abgestimmt wird. Ebenfalls eine deutliche Ja-Parole wurde zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Rahmen der Frontex-Vorlage gefasst. Abgelehnt wird hingegen das neue Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur.

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Die FDP.Die Liberalen Aargau nimmt den heute präsentierten Jahresabschluss des Kantons für das Jahr 2021 erfreut zur Kenntnis. Strukturell stellen sich für den Aargau weiterhin Herausforderungen, denen man mit weitsichtiger Finanzpolitik begegnen muss. Dies ist dank der Überschüsse der letzten Jahre möglich. Mit der Steuergesetzrevision und der Realisierung von Bauvorhaben wird gezielt in die Standortattraktivität des Kantons investiert – zugunsten von Bevölkerung und Wirtschaft. Zugleich werden die Schulden weiter abgebaut, ebenso wichtig für eine solide Finanzstruktur und zur Entlastung jüngerer und künftiger Generationen.

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Mit dem heute präsentierten Vorschlag zur Anpassung der steuerlichen Liegenschaftsbewertung wählt der Regierungsrat einen pragmatischen Ansatz. Die FDP akzeptiert die unumgängliche Umsetzung von Bundesrecht. Die FDP wird sich für eine Festlegung des Eigenmietwerts bei 60 Prozent des Markwerts einsetzen, gemäss Vorschlag des Regierungsrats. Die zusätzlichen Steuereinnahmen für den Kanton in der Höhe von rund 60 Millionen Franken sind zu kompensieren und an diejenigen zurückzuführen, die einer steuerlichen Mehrbelastung ausgesetzt sind. Unter dem Strich dürfen für den Kanton nicht Mehreinnahmen resultieren. Bei der Umsetzung muss aus freisinniger Sicht ein marktbasiertes Schätzungsverfahren geprüft werden. Die Schaffung eines Bürokratiemonsters ist zwingend zu vermeiden.

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Die Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Aargau haben verschiedene, ausgeprägte Rekurs- und Einsprachemöglichkeiten gegen Entscheide der Verwaltung. Die vom Regierungsrat in einer Anhörung zur Diskussion gestellte Einführung einer kantonalen Ombudsstelle ist nicht notwendig, verursacht Kosten für die Steuerzahlenden und bläht den Kontrollapparat ohne Mehrwert auf. Die FDP Aargau lehnt die Einführung deshalb klar ab.

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Das mittlerweile mehrjährige Projekt der Teilrevision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) kommt in wichtigen Teilen nicht entscheidend voran, wie der heute präsentierte Vorschlag des Regierungsrats leider zeigt. Immerhin: Das Erfolgsmodell Schuldenbremse – eine freisinnige Errungenschaft – wird nicht angetastet. Gesunde Kantonsfinanzen sind von grosser Wichtigkeit, sie entlasten vor allem auch Bevölkerung und Wirtschaft. Als mutlos muss das geplante neue Finanzierungsmodell Immobilien bezeichnet werden. Der Regierungsrat sieht keine doppelte Schuldenbremse wie bei den Gemeinden vor, sondern möchte die bisherige, weniger griffige Kompromisslösung fortführen. Die Bemühungen zu Vereinfachungen bei der Steuerung des Aufgaben- und Finanzplans und den damit verbundenen Bürokratieabbau begrüsst die FDP.

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Die FDP Aargau lehnt ein Verbot von Tabakwerbung ab, wie es eine eidgenössische Volksinitiative fordert. Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden am gestrigen Online-Parteitag beschloss für die Abstimmung vom 13. Februar die Nein-Parole. Ebenso wird das Massnahmenpaket zugunsten der Medien abgelehnt. Das Gesamtpaket mit den enthaltenen Subventionierungen geht den Freisinnigen zu weit.

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Gemäss Risikoanalyse des Bundes ist die Strommangellage das grösste Risiko in der Schweiz – noch vor einer Pandemie. Die Wahrscheinlichkeit, dass im Winter während mehrerer Monate eine Stromunterversorgung eintreffen könnte, ist markant gestiegen. Das abschätzbare Schadensausmass ist gewaltig und übertrifft die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie. Die Folgen sind für Gesellschaft und Wirtschaft verheerend. Die FDP Aargau fordert deshalb konkrete Massnahmen, damit dieses drohende Szenario kurz-, mittel- und langfristig nicht eintrifft.  

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