Mit dem heute präsentierten Vorschlag zur Anpassung der steuerlichen Liegenschaftsbewertung wählt der Regierungsrat einen pragmatischen Ansatz. Die FDP akzeptiert die unumgängliche Umsetzung von Bundesrecht. Die FDP wird sich für eine Festlegung des Eigenmietwerts bei 60 Prozent des Markwerts einsetzen, gemäss Vorschlag des Regierungsrats. Die zusätzlichen Steuereinnahmen für den Kanton in der Höhe von rund 60 Millionen Franken sind zu kompensieren und an diejenigen zurückzuführen, die einer steuerlichen Mehrbelastung ausgesetzt sind. Unter dem Strich dürfen für den Kanton nicht Mehreinnahmen resultieren. Bei der Umsetzung muss aus freisinniger Sicht ein marktbasiertes Schätzungsverfahren geprüft werden. Die Schaffung eines Bürokratiemonsters ist zwingend zu vermeiden.
Die Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Aargau haben verschiedene, ausgeprägte Rekurs- und Einsprachemöglichkeiten gegen Entscheide der Verwaltung. Die vom Regierungsrat in einer Anhörung zur Diskussion gestellte Einführung einer kantonalen Ombudsstelle ist nicht notwendig, verursacht Kosten für die Steuerzahlenden und bläht den Kontrollapparat ohne Mehrwert auf. Die FDP Aargau lehnt die Einführung deshalb klar ab.
Das mittlerweile mehrjährige Projekt der Teilrevision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) kommt in wichtigen Teilen nicht entscheidend voran, wie der heute präsentierte Vorschlag des Regierungsrats leider zeigt. Immerhin: Das Erfolgsmodell Schuldenbremse – eine freisinnige Errungenschaft – wird nicht angetastet. Gesunde Kantonsfinanzen sind von grosser Wichtigkeit, sie entlasten vor allem auch Bevölkerung und Wirtschaft. Als mutlos muss das geplante neue Finanzierungsmodell Immobilien bezeichnet werden. Der Regierungsrat sieht keine doppelte Schuldenbremse wie bei den Gemeinden vor, sondern möchte die bisherige, weniger griffige Kompromisslösung fortführen. Die Bemühungen zu Vereinfachungen bei der Steuerung des Aufgaben- und Finanzplans und den damit verbundenen Bürokratieabbau begrüsst die FDP.
Die FDP Aargau lehnt ein Verbot von Tabakwerbung ab, wie es eine eidgenössische Volksinitiative fordert. Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden am gestrigen Online-Parteitag beschloss für die Abstimmung vom 13. Februar die Nein-Parole. Ebenso wird das Massnahmenpaket zugunsten der Medien abgelehnt. Das Gesamtpaket mit den enthaltenen Subventionierungen geht den Freisinnigen zu weit.
Gemäss Risikoanalyse des Bundes ist die Strommangellage das grösste Risiko in der Schweiz – noch vor einer Pandemie. Die Wahrscheinlichkeit, dass im Winter während mehrerer Monate eine Stromunterversorgung eintreffen könnte, ist markant gestiegen. Das abschätzbare Schadensausmass ist gewaltig und übertrifft die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie. Die Folgen sind für Gesellschaft und Wirtschaft verheerend. Die FDP Aargau fordert deshalb konkrete Massnahmen, damit dieses drohende Szenario kurz-, mittel- und langfristig nicht eintrifft.
Die Geschäftsleitung der FDP Aargau hat die Parolen zu zwei Abstimmungsvorlagen vom 13. Februar 2022 gefasst. Die freisinnige Kantonalpartei stimmt der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, der sogenannten Stempelsteuer, zu und lehnt die Initiative «Verbot von Tier- und Menschenversuchen» ab. Beide Parolen wurden einstimmig gefasst. Über die beiden anderen Abstimmungsvorlagen – Medienpaket und Tabakwerbeverbot – wird der Online-Parteitag vom 18. Januar befinden.
Mit der geplanten Revision des Gebührenrechts setzt der Regierungsrat ein überwiesenes Postulat der FDP-Fraktion aus dem Jahr 2011 (!) um. Aus Sicht der FDP Aargau diese Revision richtig und überfällig. Die meisten der geplanten Änderungen gehen in die richtige Richtung, in drei Punkten verlangt die FDP jedoch grundsätzliche Anpassungen. Einerseits ist die Überdeckung im Aufgabenbereich Verkehrszulassung vollständig zu reduzieren, so dass der Bereich selbsttragend ist, aber nicht mehr. Zum zweiten lehnt die FDP einen Paradigmenwechsel dahingehend ab, dass künftig eine Leistung grundsätzlich «entgeltlich» sein soll. Die bisherige Grundhaltung, dass der Gesetzgeber im Einzelfall entscheidet, welche Leistungen «entgeltlich» sind hat sich bewährt und schützt vor Behördenwillkür. Und drittens wird das Postulat nicht vollständig umgesetzt – dies ist zu korrigieren.
Die FDP Aargau begrüsst den heute kommunizierten Entscheid des Regierungsrats zum Verzicht auf Rückforderungen von Härtefallbeiträgen bei Unternehmen mit einem Umsatz unter 5 Millionen Franken. Die Pandemiesituation bleibt schwierig und die Entwicklung schwer vorhersehbar. Eine Entlastung der Unternehmen als Rückgrat der Gesellschaft ist deshalb richtig und schafft Planungssicherheit. Zugleich ist situativ darauf zu achten, dass nicht Unternehmen aufgrund eines starren Schwellenwertes beim Umsatz unverschuldet in Schwierigkeiten geraten. Ebenfalls unterstützt die FDP die neuen Schutzmassnahmen zur Pandemiebekämpfung, sie sind verhältnismässig und zielführend.
Die FDP Aargau begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes in weiten Teilen. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Observationen, Inkassohilfe und vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen in kantonalen Unterkünften ist sinnvoll und wird von der FDP unterstützt. Im Bereich der Alimentenbevorschussung sind die Auswirkungen auf die Gemeinden noch im Detail aufzuzeigen. Kritisch beurteilt wird die Einführung von Verwirkungsfristen, da diese in der Praxis für die Gemeinden zu unverschuldeten Einnahmeausfällen führen kann.
Mit dem deutlichen Ja zum revidierten Covid-Gesetz hat die Stimmbevölkerung bestätigt, dass sie mit der Grundausrichtung der schweizerischen Pandemiepolitik einverstanden ist. Für die FDP Aargau ist dies ein wichtiges Zeichen für den zielgerichteten weiteren Umgang mit der Krisensituation. Das demokratische Verdikt ist eindeutig. Nun gilt es, gemeinsam vorwärts zu schauen und die Herausforderungen anzupacken. Die Gegner der Gesetzesvorlage sind aufgerufen, sich konstruktiv in den weiteren Prozess einzubringen. Ebenso deutlich wurde die Pflegeinitiative angenommen. Aus freisinniger Sicht ist es bedauerlich, dass der griffigere Gegenvorschlag, der die Pflegenden umittelbar und rasch entlastet hätte, damit nicht automatisch zum Tragen kommt. Einig waren und sind sich Gegner und Befürworter der Initiatve, dass Massnahmen zur Stärkung und Entlastung des Pflegepersonals ergriffen werden müssen. Diese gilt es nun gemeinsam anzugehen.