Die Staatskanzlei des Kantons Aargau hat heute mitgeteilt, dass in der Stadt Laufenburg sowie im Bezirk Zofingen fehlerhafte Wahlzettelgarnituren für die Grossratswahlen vom 18. Oktober 2020 zugestellt worden sind. FDP Aargau und SP Aargau erwarten von der Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden, dass die Korrektur dieses Fehlers umgehend proaktiv angegangen wird. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die möglicherweise eine fehlerhafte Wahlzettelgarnitur erhalten haben, sind umgehend mit einem Informationsschreiben zu bedienen. Idealerweise ist diesem Schreiben eine korrekte Wahlzettelgarnitur beizulegen. Die Durchführung von fairen Wahlen mit Chancengleichheit für alle teilnehmenden Parteien und Gruppierungen ist von höchster Wichtigkeit für eine funktionierende und glaubwürdige Demokratie. Die Korrektur des Fehlers ist aus Sicht von FDP und SP eindeutig eine Bringschuld der Behörden. Ein blosser Hinweis oder eine Meldung in den Medien (Zeitung, Fernsehen, Soziale Medien, etc.), dass korrekte Wahlzettelgarnituren durch die betroffenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden können, reicht nicht aus. Damit werden nicht alle Stimmberechtigten erreicht. Dass einzelne Stimmberechtigte allenfalls zwei Garnituren erhalten, ist aus demokratischer Sicht unproblematisch, da letztlich pro stimmberechtige Person nur eine Liste eingereicht werden kann.

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Die FDP.Die Liberalen Aargau bedauert den Rücktritt von Vincenza Trivigno als Staatsschreiberin. FDP-Mitglied Vincenza Trivigno hat den Kanton Aargau in den vergangenen knapp fünf Jahren entscheidend vorangebracht und wichtige Projekte initiiert, mitgestaltet und geprägt. Von Beginn weg führte sie die Staatskanzlei souverän und kompetent und gestaltete die Prozesse in der Kantonsverwaltung aktiv mit. Unter ihrer Federführung wurde das aktuelle Entwicklungsleitbild 2017-2026 erarbeitet. Auf dessen Basis wurden konkrete wegweisende Projekte wie SmartAargau an die Hand genommen, das die Digitalisierung der Kantonsverwaltung mit ambitionierten Zielen vorantreibt. Im Dezember 2019 hat das Technologietransferzentrum ANAXAM in Villigen seinen Betrieb aufgenommen. Die Staatsschreiberin hat dieses Projekt als Vertreterin des Kantons Aargau, der Mitinitiator und Mitbetreiber von ANAXAM ist, massgeblich miterarbeitet und möglich gemacht. Diese wichtigen Engagements sind umso bemerkenswerter, da der Aargau seit Amtsantritt von Vincenza Trivigno im Rahmen verschiedener Sparpakete mit der strukturellen Sanierung der Kantonsfinanzen beschäftigt war. Eine Aufgabe, die auch Vincenza Trivigno als Chefin der Staatskanzlei stark forderte. Die Staatsschreiberin hat es dabei geschafft, trotz Spardruck die richtigen Akzente beim technologischen Fortschritt zu setzen.

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Die FDP.Die Liberalen Aargau teilt die Auffassung des Regierungsrats, dass das heutige Strassengesetz veraltet ist und angepasst werden muss. Die Stossrichtung mit Festlegung eines einheitlichen Gemeindebeitragssatzes ist richtig, ebenso die Vereinfachung der Prozesse sowie Planungs- und Projektierungsverfahren. Zentral ist für die FDP, dass die Revision des Strassengesetzes mittel- bis langfristig nicht zulasten der Strassenrechnung geht. Nicht zu überzeugen vermögen der Vorschlag einer kompletten Übernahme der Strassenbeleuchtung durch den Kanton und die Finanzierungs-Übergangslösung vom alten zum geplanten neuen Strassengesetz.

 

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Die Aargauer Stimmbevölkerung hat die Neuorganisation der Führungsstrukturen der Volksschule gutgeheissen, ein grosser Erfolg für das von den Jungfreisinnigen geleitete überparteiliche Komitee. Damit ist der Weg frei für eine zeitgemässe Neuorganisation. Das revidierte Energiegesetz hingegen fand zum Bedauern der FDP knapp keine Mehrheit. Damit verpasst der Aargau eine Chance und wird seine Energiepolitik in grossem Umfang an den Bundesvorgaben ausrichten müssen, sofern diese in Kraft treten. Auf nationaler Ebene wurde die gefährliche Begrenzungsinitiative abgelehnt und die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge angenommen. Bei beiden Vorlagen leitete die FDP im Aargau die obsiegende Kampagne.

 

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Wie bereits früher kommuniziert anerkennt die FDP Aargau den Handlungsbedarf bezüglich einer Revision des Lohndekrets für Lehrpersonen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Regierungsrat bei der Umsetzung des Projektes ARCUS sowohl auf eine Priorisierung wie auf eine Etappierung verzichten und das neue Lohnsystem in einem Schritt einführen will. Der zusätzliche Finanzbedarf wird im Hinblick auf die vom Regierungsrat angekündigte finanzpolitische Auslegeordnung zu beurteilen sein.

 

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Die FDP.Die Liberalen Aargau ist einverstanden, dass im Rahmen des Massnahmenpaketes «Bewältigung Waldschäden durch Borkenkäfer, Trockenheit, Eschenwelke und Sturmereignisse 2020» die Waldeigentümerinnen und -eigentümer bei der Wiederbewaldung der Schadenflächen gezielt unterstützt werden. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen. Kritisch stehen die Freisinnigen den Vorschlägen gegenüber, die Waldeigentümer bei der Holzvermarktung, Holzverwendung und der Weiterbildung der Mitarbeitenden direkt zu unterstützen. Dies sind Aufgaben, die auf privater Ebene ohne Eingriff von staatlichen Stellen zu bewältigen sind.

 

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Die FDP Aargau ist über den Entscheid des Büros des Grossen Rates irritiert und enttäuscht, die Parlamentssitzungen im vierten Quartal mit Maskenpflicht wieder im Grossratssaal in Aarau durchzuführen. Die Covid-Infektionszahlen werden steigen. Zusätzlich wird sich eine Durchmischung mit der Grippe (Influenza) entwickeln. Mit der Umwelt Arena Spreitenbach steht ein Raum zur Verfügung, welcher den Grossratsbetrieb trotz Corona problemlos ermöglicht. Mit der Rückkehr in den ungenügend belüfteten Grossratssaal wird der Rat ohne Not mit grossen Unsicherheiten und einem erheblich gesteigerten Ansteckungsrisiko konfrontiert. Das wird mutmasslich zu Sitzungsabsenzen von Ratsmitgliedern führen. Der Grosse Rat kommt damit der Vorbildrolle der Politik bei der Umsetzung der empfohlenen Verhaltensweisen nicht nach und schwächt zudem die parlamentarische Demokratie. In jedem Fall müssen digitale Ausweichmöglichkeiten geprüft und so rasch wie möglich umgesetzt werden.

 

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Das heute vorgestellte Budget 2021 schliesst mit einem Verlust von CHF 121 Mio. ab. Dieser wird hauptsächlich mit steuerlichen Mindereinnahmen wegen der Corona-Pandemie begründet. Ein kann nur dank dem Griff in die Ausgleichsreserve verhindert werden. Der Regierungsrat bezeichnet das Budget 2021 aufgrund der Corona-Unsicherheiten als Übergangsbudget. Die FDP Aargau kann das nachvollziehen. Trotz allen Widrigkeiten ist für 2021 jedoch so genau wie möglich zu budgetieren. Für die Stärkung der Wirtschaftslage müssen die Unternehmen entlastet werden. Die vorgesehene Aufwandsteigerung sowie der deutliche Personalaufbau stehen angesichts der aktuellen Lage quer in der Landschaft. Die FDP beurteilt dies kritisch. Im Weiteren erwarten die Freisinnigen vom Regierungsrat in der Budgetberatung Aussagen zum Stand der Entwicklungsschwerpunkte im Rahmen der laufenden Reformmodule. Ein entsprechender Statusbericht fehlt bisher.

 

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Die FDP Aargau unterstützt die vom Regierungsrat vorgesehene Aufwertung der Strassenräume in Aarau, Buchs und Suhr im Sinne des Anhörungsberichts. Mit der Trassenverlegung der Wynental- und Suhrentalbahn bzw. der Aargau Verkehr AG wird die Gesamtverkehrssituation optimiert. Eine Belagssanierung ist unabhängig davon in jedem Fall notwendig. Für die weitere Bearbeitung des Projektes ist anzustreben, dass nebst dem Fuss- und Veloverkehr auch der mobile Individualverkehr verstärkt in die Überlegungen mit einbezogen wird. Für eine zielgerichtete Debatte im Grossen Rat soll ein umfassendes Bild der Verkehrssituation bzw. der Auswirkungen der geplanten Massnahmen auf die verschiedenen Verkehrsträger gezeichnet werden.

 

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Die FDP.Die Liberalen Aargau befürwortet im Grundsatz die vorliegende Anpassung des Steuergesetzes und die damit verbundene zeitnahe Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalien. Nach 19 Jahren ist eine Erhöhung angezeigt. Dank dem Engagement der FDP ist die vorliegende Revision erst möglich geworden. Entgegen dem vorliegenden Vorschlag des Regierungsrats muss auch die Senkung der Gewinnsteuersätze für juristische Personen in die Revision aufgenommen werden. Die Angleichung der Pauschalabzüge für Krankenkassen- und Versicherungsprämien an das Bundessteuerrecht muss zusammen mit der Anpassung der Gewinnsteuersätze für Unternehmen an das Niveau vergleichbarer Kantone in einer gemeinsamen Vorlage erfolgen.

 

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