Mit der geplanten Revision des Gebührenrechts setzt der Regierungsrat ein überwiesenes Postulat der FDP-Fraktion aus dem Jahr 2011 (!) um. Aus Sicht der FDP Aargau diese Revision richtig und überfällig. Die meisten der geplanten Änderungen gehen in die richtige Richtung, in drei Punkten verlangt die FDP jedoch grundsätzliche Anpassungen. Einerseits ist die Überdeckung im Aufgabenbereich Verkehrszulassung vollständig zu reduzieren, so dass der Bereich selbsttragend ist, aber nicht mehr. Zum zweiten lehnt die FDP einen Paradigmenwechsel dahingehend ab, dass künftig eine Leistung grundsätzlich «entgeltlich» sein soll. Die bisherige Grundhaltung, dass der Gesetzgeber im Einzelfall entscheidet, welche Leistungen «entgeltlich» sind hat sich bewährt und schützt vor Behördenwillkür. Und drittens wird das Postulat nicht vollständig umgesetzt – dies ist zu korrigieren.
Die FDP Aargau begrüsst den heute kommunizierten Entscheid des Regierungsrats zum Verzicht auf Rückforderungen von Härtefallbeiträgen bei Unternehmen mit einem Umsatz unter 5 Millionen Franken. Die Pandemiesituation bleibt schwierig und die Entwicklung schwer vorhersehbar. Eine Entlastung der Unternehmen als Rückgrat der Gesellschaft ist deshalb richtig und schafft Planungssicherheit. Zugleich ist situativ darauf zu achten, dass nicht Unternehmen aufgrund eines starren Schwellenwertes beim Umsatz unverschuldet in Schwierigkeiten geraten. Ebenfalls unterstützt die FDP die neuen Schutzmassnahmen zur Pandemiebekämpfung, sie sind verhältnismässig und zielführend.
Die FDP Aargau begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes in weiten Teilen. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Observationen, Inkassohilfe und vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen in kantonalen Unterkünften ist sinnvoll und wird von der FDP unterstützt. Im Bereich der Alimentenbevorschussung sind die Auswirkungen auf die Gemeinden noch im Detail aufzuzeigen. Kritisch beurteilt wird die Einführung von Verwirkungsfristen, da diese in der Praxis für die Gemeinden zu unverschuldeten Einnahmeausfällen führen kann.
Mit dem deutlichen Ja zum revidierten Covid-Gesetz hat die Stimmbevölkerung bestätigt, dass sie mit der Grundausrichtung der schweizerischen Pandemiepolitik einverstanden ist. Für die FDP Aargau ist dies ein wichtiges Zeichen für den zielgerichteten weiteren Umgang mit der Krisensituation. Das demokratische Verdikt ist eindeutig. Nun gilt es, gemeinsam vorwärts zu schauen und die Herausforderungen anzupacken. Die Gegner der Gesetzesvorlage sind aufgerufen, sich konstruktiv in den weiteren Prozess einzubringen. Ebenso deutlich wurde die Pflegeinitiative angenommen. Aus freisinniger Sicht ist es bedauerlich, dass der griffigere Gegenvorschlag, der die Pflegenden umittelbar und rasch entlastet hätte, damit nicht automatisch zum Tragen kommt. Einig waren und sind sich Gegner und Befürworter der Initiatve, dass Massnahmen zur Stärkung und Entlastung des Pflegepersonals ergriffen werden müssen. Diese gilt es nun gemeinsam anzugehen.
Eine breite Aargauer Allianz von Parteien und Verbänden sagt gemeinsam Ja zum Covid-19-Gesetz und lehnt das Referendum dazu ab, das am 28. November 2021 zur Abstimmung kommt. Das Gesetz ist eine notwendige, angemessene Reaktion auf die Folgen der Corona-Pandemie und legt die rechtliche Basis für die Bewältigung der Pandemie in allen Bereichen.
Die FDP Aargau hält bei der geplanten Steuergesetzrevision an ihren bisherigen Anträgen fest. Beide Teile – Gewinnsteuersenkung für Unternehmen und Erhöhung der Krankenkassenabzüge für Privatpersonen – gehen auf FDP-Anträge bzw. -Vorstösse zurück. Die Vorlage ist von grosser Bedeutung für die Bevölkerung und Wirtschaft im Kanton Aargau und wirkt gegen den drohenden Verlust an Standortattraktivität. In der heute vom Regierungsrat vorgelegten Botschaft für die zweite Lesung im Grossen Rat wird aufgezeigt, wie die Steuerreduktion durch Kompensationsleistungen des Kantons für die Gemeinden abgefedert wird. Auch in diesem Bereich übernimmt die Regierung damit erfreulicherweise einen von der FDP vorgebrachten Ansatz.
Aufbruchstimmung am Parteitag in Beinwil am See: Bei seinem ersten Auftritt an einem Aargauer FDP-Anlass als neuer Präsident der FDP Schweiz beschwor Thierry Burkart das liberale Feuer. Nebst der Wahl ihres Ständerates an die nationale Parteispitze gaben weitere Erfolgsmeldungen von den Wahlen und Abstimmungen den Aargauer Freisinnigen Anlass zur Freude. Für die Abstimmungen vom 28. November fasste die FDP Aargau die Ja-Parole zum Covid-Gesetz, abgelehnt werden die Pflegeinitiative und die Justizinitiative.
Die Schweizer und die Aargauer Stimmbevölkerung haben heute ein Ausrufzeichen für liberale Politik gesetzt. Die trügerische 99 Prozent-Initiative aus der sozialistischen Mottenkiste wurde klar abgelehnt, ein deutliches Bekenntnis zu einem wettbewerbsfähigen Standort Schweiz und ein NEIN zur Schröpfung von Mittelstand und Unternehmen. Angenommen wurde hingegen die «Ehe für alle», womit der Weg geebnet ist für ein zeitgemässes Gesellschaftsrecht. Die FDP Aargau ist sehr erfreut über diese klaren Signale für einen wirtschafts- und gesellschaftsliberalen Kanton und Bund. Der erfreuliche Abstimmungs- und Wahlsonntag wird vervollständigt mit der Wahl von zahlreichen FDP-Kandidierenden bei den Gemeinde- und Stadtwahlen im ganzen Kanton. Der heutige Tag zeigt: Die FDP ist am Puls der Zeit und bereit für die anstehenden politischen Herausforderungen – inhaltlich und personell!
Mit dem Entscheid für den Standort Stein hat der Regierungsrat einen wichtigen Meilenstein für die Zukunft der Mittelschulen im Kanton Aargau gesetzt. Rheinfelden, die grösste Ortschaft im Fricktal, bleibt ein wichtiger Bildungsstandort im Aargau. Die FDP.Die Liberalen Aargau wird sich dafür einsetzen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Für den Standort Stein gilt es, seitens des Kantons rasch die notwendigen Vorbereitungs- und Realisierungsschritte voranzutreiben. Der Regierungsrat ist zudem gefordert, auch bezüglich der Übergangslösung ab 2025 bis zur Inbetriebnahme der Mittelschule Stein zeitnah Lösungen vorzulegen.
Die FDP Aargau nimmt den heute vom Regierungsrat präsentierten Aufgaben- und Finanzplan 2022-25 2022 zur Kenntnis und sieht sich in ihren Positionen bestätigt. Die geplanten höheren Steuereträge im 2022 nach der geplanten Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision zeigt, dass diese Revision richtig und nachhaltig ist. Die Entlastung der Unternehmen im Bereich Gewinnsteuern und der Privatpersonen bei den Krankenkassenprämien-Abzügen entlasten Wirtschaft und Gesellschaft in dieser schwierigen Zeit. Dies stärkt den Staatshaushalt mittel- und langfristig. Daneben sind die gesundheitspolitische Gesamtplanung und der konsequente Schuldenabbau weitere zentrale Elemente.