Die FDP.Die Liberalen Aargau begrüsst die Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans und die Schaffung eines neuen Sachbereichs «Klima». In der umfassenden raumplanerischen Auslegeordnung sind für die FDP verhältnismässig und griffige Lösungen entscheidend. Dazu gehören zentral eine funktionierende multimodale Mobilität, eine diversifizierte und langfristig gesicherte Energieproduktion und die Positionierung des Aargaus als attraktiver Wohn- und Wirtschaftskanton.
Der Parteitag der FDP Aargau vom 30. März 2022 hat sich in aller Klarheit für die kantonale Steuergesetzrevision ausgesprochen, über die am 15. Mai abgestimmt wird. Ebenfalls eine deutliche Ja-Parole wurde zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Rahmen der Frontex-Vorlage gefasst. Abgelehnt wird hingegen das neue Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur.
Die FDP.Die Liberalen Aargau nimmt den heute präsentierten Jahresabschluss des Kantons für das Jahr 2021 erfreut zur Kenntnis. Strukturell stellen sich für den Aargau weiterhin Herausforderungen, denen man mit weitsichtiger Finanzpolitik begegnen muss. Dies ist dank der Überschüsse der letzten Jahre möglich. Mit der Steuergesetzrevision und der Realisierung von Bauvorhaben wird gezielt in die Standortattraktivität des Kantons investiert – zugunsten von Bevölkerung und Wirtschaft. Zugleich werden die Schulden weiter abgebaut, ebenso wichtig für eine solide Finanzstruktur und zur Entlastung jüngerer und künftiger Generationen.
Mit dem heute präsentierten Vorschlag zur Anpassung der steuerlichen Liegenschaftsbewertung wählt der Regierungsrat einen pragmatischen Ansatz. Die FDP akzeptiert die unumgängliche Umsetzung von Bundesrecht. Die FDP wird sich für eine Festlegung des Eigenmietwerts bei 60 Prozent des Markwerts einsetzen, gemäss Vorschlag des Regierungsrats. Die zusätzlichen Steuereinnahmen für den Kanton in der Höhe von rund 60 Millionen Franken sind zu kompensieren und an diejenigen zurückzuführen, die einer steuerlichen Mehrbelastung ausgesetzt sind. Unter dem Strich dürfen für den Kanton nicht Mehreinnahmen resultieren. Bei der Umsetzung muss aus freisinniger Sicht ein marktbasiertes Schätzungsverfahren geprüft werden. Die Schaffung eines Bürokratiemonsters ist zwingend zu vermeiden.
Die Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Aargau haben verschiedene, ausgeprägte Rekurs- und Einsprachemöglichkeiten gegen Entscheide der Verwaltung. Die vom Regierungsrat in einer Anhörung zur Diskussion gestellte Einführung einer kantonalen Ombudsstelle ist nicht notwendig, verursacht Kosten für die Steuerzahlenden und bläht den Kontrollapparat ohne Mehrwert auf. Die FDP Aargau lehnt die Einführung deshalb klar ab.
Das mittlerweile mehrjährige Projekt der Teilrevision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) kommt in wichtigen Teilen nicht entscheidend voran, wie der heute präsentierte Vorschlag des Regierungsrats leider zeigt. Immerhin: Das Erfolgsmodell Schuldenbremse – eine freisinnige Errungenschaft – wird nicht angetastet. Gesunde Kantonsfinanzen sind von grosser Wichtigkeit, sie entlasten vor allem auch Bevölkerung und Wirtschaft. Als mutlos muss das geplante neue Finanzierungsmodell Immobilien bezeichnet werden. Der Regierungsrat sieht keine doppelte Schuldenbremse wie bei den Gemeinden vor, sondern möchte die bisherige, weniger griffige Kompromisslösung fortführen. Die Bemühungen zu Vereinfachungen bei der Steuerung des Aufgaben- und Finanzplans und den damit verbundenen Bürokratieabbau begrüsst die FDP.
Die FDP Aargau lehnt ein Verbot von Tabakwerbung ab, wie es eine eidgenössische Volksinitiative fordert. Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden am gestrigen Online-Parteitag beschloss für die Abstimmung vom 13. Februar die Nein-Parole. Ebenso wird das Massnahmenpaket zugunsten der Medien abgelehnt. Das Gesamtpaket mit den enthaltenen Subventionierungen geht den Freisinnigen zu weit.
Gemäss Risikoanalyse des Bundes ist die Strommangellage das grösste Risiko in der Schweiz – noch vor einer Pandemie. Die Wahrscheinlichkeit, dass im Winter während mehrerer Monate eine Stromunterversorgung eintreffen könnte, ist markant gestiegen. Das abschätzbare Schadensausmass ist gewaltig und übertrifft die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie. Die Folgen sind für Gesellschaft und Wirtschaft verheerend. Die FDP Aargau fordert deshalb konkrete Massnahmen, damit dieses drohende Szenario kurz-, mittel- und langfristig nicht eintrifft.
Die Geschäftsleitung der FDP Aargau hat die Parolen zu zwei Abstimmungsvorlagen vom 13. Februar 2022 gefasst. Die freisinnige Kantonalpartei stimmt der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, der sogenannten Stempelsteuer, zu und lehnt die Initiative «Verbot von Tier- und Menschenversuchen» ab. Beide Parolen wurden einstimmig gefasst. Über die beiden anderen Abstimmungsvorlagen – Medienpaket und Tabakwerbeverbot – wird der Online-Parteitag vom 18. Januar befinden.
Mit der geplanten Revision des Gebührenrechts setzt der Regierungsrat ein überwiesenes Postulat der FDP-Fraktion aus dem Jahr 2011 (!) um. Aus Sicht der FDP Aargau diese Revision richtig und überfällig. Die meisten der geplanten Änderungen gehen in die richtige Richtung, in drei Punkten verlangt die FDP jedoch grundsätzliche Anpassungen. Einerseits ist die Überdeckung im Aufgabenbereich Verkehrszulassung vollständig zu reduzieren, so dass der Bereich selbsttragend ist, aber nicht mehr. Zum zweiten lehnt die FDP einen Paradigmenwechsel dahingehend ab, dass künftig eine Leistung grundsätzlich «entgeltlich» sein soll. Die bisherige Grundhaltung, dass der Gesetzgeber im Einzelfall entscheidet, welche Leistungen «entgeltlich» sind hat sich bewährt und schützt vor Behördenwillkür. Und drittens wird das Postulat nicht vollständig umgesetzt – dies ist zu korrigieren.