Jeanine Glarner verzichtet auf eine Kandidatur für den zweiten Wahlgang der Regierungsrats-Ersatzwahl vom 24. November 2019. Die Geschäftsleitung der FDP Aargau nimmt diesen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis. Jeanine Glarner, Grossrätin und Gemeinderätin aus Möriken-Wildegg, erzielte im ersten Wahlgang mit rund 28'000 Stimmen ein gutes Ergebnis. Sie brachte mit ihrer politischen und beruflichen Erfahrung die Voraussetzungen für das Amt mit und wurde von der Parteibasis getragen, wie das Wahlresultat bei den Regierungsratswahlen und das sehr gute Abschneiden auf der Nationalratsliste beweisen.

Nach einer sorgfältigen Analyse der Resultate des ersten Wahlganges hat sich Jeanine Glarner entschieden, nicht für den zweiten Wahlgang zur Verfügung zu stehen. Die Geschäftsleitung der Kantonalpartei bedauert diesen Entscheid, kann ihn aber zugleich nachvollziehen. Sie dankt Jeanine Glarner für ihre Bereitschaft zur Kandidatur, ihre kompetenten Auftritte und den grossen Einsatz in der Wahlkampagne ganz herzlich und gratuliert zum guten Wahlergebnis. Die Partei freut sich, mit ihr als dossierfeste, tatkräftige und überaus engagierte Grossrätin die kommenden politischen Herausforderungen anzupacken.


Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Jeanine Glarner, Grossrätin, Gemeinderätin, Tel. 079 279 79 51

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Mit dem verkehrsmittelübergreifenden Gesamtkonzept Ostaargauer Strassenentwicklung OASE setzt der Kanton Aargau in der Gesamtmobilitätsplanung neue Massstäbe. Die FDP Aargau unterstützt die Festsetzung im Richtplan grundsätzlich, wird sich aber noch im Detail mit der Vorlage auseinandersetzen. Bedingung für eine Zustimmung ist für die FDP die vom Regierungsrat geplante gemeinsame Bearbeitung der Umfahrung Baden mit den weiterführenden Kantonsstrassen im Siggenthal. Die Umfahrung Baden darf nicht einseitig zu Lasten der Gemeinden im Siggenthal gehen. Die FDP nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die gemeinsame Planung mit den betroffenen Gemeinden aufgenommen wird.

Der Grosse Rat hat 2017 die Ostaargauer Strassenentwicklung OASE als Zwischenergebnis in den Aargauer Richtplan aufgenommen und dem Regierungsrat Planungsleitsätze für die weitere Bearbeitung erteilt. Die FDP Aargau nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die vorgesehenen Zentrumsentlastungen in Brugg-Windisch und Baden mit den anderen Massnahmen zum öffentlichen Verkehr, Fuss- und Veloverkehr sowie mit dem Mobilitätsmanagement räumlich abgestimmt sind und deutlich optimiert wurden. Dabei wurden die weiteren öffentlichen Interessen insbesondere die Konflikte im Brugger Schachen bestmöglich berücksichtigt.

Gesamtmobilitätskonzept überzeugt

Die OASE zeigt deutlich auf, dass die Mobilitätsherausforderungen der Zukunft nur mit einem Gesamtmobilitätskonzept gelöst werden können. Öffentlicher Verkehr, motorisierter Individualverkehr sowie Fuss- und Veloverkehr müssen sich gegenseitig ergänzen. Die FDP ist deshalb vom Konzept OASE überzeugt.

Die beiden Zentrumsumfahrungen Brugg-Windisch und Baden sind unerlässlich, um das untere Aaretal besser an die Hauptverkehrsachse A1 anbinden zu können und die Zentren vom motorisierten Individualverkehr zu entlasten. Dabei werden Flächen für den Fussweg- und Veloverkehr frei. Gerade in diesem Bereich besteht in den beiden Kernstädten noch grosses Potenzial zur Abdeckung der Mobilitätsbedürfnisse. Ebenfalls Potenzial sieht die FDP in den Velovorzugsrouten zwischen Neuenhof und Brugg bzw. Baden-Zentrum und Dättwil.

Bedingung für die Zustimmung ist für die FDP die Auflösung der Widersprüche zwischen der Umfahrung Baden und der Planung im Siggenthal. Es muss ausgeschlossen werden, dass die Umfahrung Baden einseitig zu Lasten der Gemeinden im Siggenthal geht. Die FDP nimmt daher erfreut zur Kenntnis, dass die Planungen zum Umfahrungstunnel Baden und zu den Ortsdurchfahrten im Siggenthal gemeinsam angegangen werden.

Ja zur Verlängerung der Limmattalbahn

Die FDP begrüsst die Aufnahme des Trassees zur Weiterführung der Limmattalbahn vom Bahnhof Killwangen-Spreitenbach nach Baden als Zwischenergebnis und die parallele Weiterbearbeitung zur OASE ausdrücklich.


Weitere Auskünfte:
Jeanine Glarner, Grossrätin, Ressortleiterin Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung, Tel. 079 279 79 51
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78
 

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Die vom Regierungsrat vorgelegte Revision des Polizeigesetzes sieht erhebliche Kompetenzerweiterungen für die Kantonspolizei vor. Angesichts der geänderten Bedrohungslage sind zusätzliche Massnahmen der Polizei zur Verhinderung von Straftaten erforderlich. Diese müssen aber richterlich genehmigt und dürfen nicht einseitig angeordnet werden.

Die polizeiliche Arbeit verlagert sich zunehmend von der Aufdeckung bereits begangener Straftaten auf deren rechtzeitige Verhinderung, was von der FDP begrüsst wird. Dazu sind wegen der beschleunigten Entwicklung der Technik und der Informatik zusätzliche polizeiliche Massnahmen der Prävention, Observation, verdeckter Fahndung und Ermittlung sowie Internetüberwachung notwendig. Diese greifen in die persönliche Freiheit der überwachten Personen ein, was zu einem Zielkonflikt zwischen der Freiheit der einzelnen Personen und der Verhinderung von Straftaten führt. In diesem Konflikt unterstützt die Geschäftsleitung der FDP Aargau die zusätzlichen Möglichkeiten der Polizei, will sie aber von der vorgängigen Genehmigung durch einen unabhängigen Richters abhängig machen.

Bewährte Organisation

Gemäss der schweizerischen Strafprozessordnung hat die Polizei Eingriffe in die persönliche Freiheit grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen, die sie bei einem positiven Entscheid innert 24 Stunden dem Zwangsmassnahmengericht vorzulegen hat. Dieser Instanzenzug soll auch für die erweiterten polizeilichen Eingriffsmöglichkeiten gelten.

Ausdehnung des Polizeigewahrsams problematisch

Die vorgeschlagene Ausdehnung des Polizeigewahrsams von 24 Stunden auf zehn Tage ist nochmals zu überprüfen. Insbesondere ist dazu eine Bewilligung des Zwangsmassnahmengerichts erforderlich, die über die Staatsanwaltschaft und nicht direkt von der Polizei einzuholen ist. Die Beschwerdeverfahren an das Verwaltungsgericht und das Obergericht sollen bei einer Instanz vereinheitlicht werden. Beschwerden sind immer beim Gericht und nicht bei der Polizei einzureichen.

Kosten offenlegen

In der Botschaft an den Grossen Rat sind die Kosten für die neu vorgesehenen Massnahmen detailliert darzulegen. Die bisherigen Berechnungen genügen noch nicht. Gesamthaft beurteilt die FDP die Revisionsvorlage als positiv. Sie ist aber insbesondere zur Gewährleistung der persönlichen Freiheit noch zu verbessern.


Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Herbert H. Scholl, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 062 836 40 50

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Die FDP Aargau begrüsst inhaltlich die Entscheidung des Regierungsrates, die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) bis Ende der Legislatur dem Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) zuzuteilen. Die FDP hat schon früher bei verschiedenen Gelegenheiten angeregt, die Departementszuteilung der verschiedenen Aufgabenbereiche im Zusammenhang grundsätzlich zu prüfen und gegebenenfalls eine Neuzuteilung vorzunehmen. Die vom Regierungsrat veranlasste Organisationsanalyse ist hierzu der richtige Weg. Wichtig ist, dass die Betrachtung gesamtheitlich unter Berücksichtigung der für Sicherheitsfragen relevanten Abteilungen gemacht wird. Überrascht ist die FDP über den Zeitpunkt des Entscheides des Regierungsrats, wenige Wochen vor der Neubesetzung des Departementes Gesundheit und Soziales und ohne erkenntlichen Zeitdruck.

Die Zuteilung der AMB zum DVI als Übergangsmassnahme nach dem Rücktritt der ehemaligen DGS-Vorsteherin Franziska Roth hat sich bewährt. Es ist sinnvoll und richtig, diese Zuteilung bis Ende der Legislaturperiode im Dezember 2020 zu belassen. Die Zuteilung der AMB ist historisch begründet mit der Übernahme des Gesundheitsdepartementes durch Regierungsrat Hans Jörg Huber vor über 40 Jahren. Huber, im Militär im Rang eines Brigadiers, wünschte, dass die Militärabteilung in seinen Zuständigkeitsbereich falle. Mit der nun angestossenen Organisationsanalyse soll unter Berücksichtigung der Umstände und Herausforderungen der Gegenwart eine breite und vertiefte Auslegeordnung gemacht werden. Es gilt, die künftige Organisation der Abteilungen mit Zuständigkeiten im Bereich Sicherheit – nicht nur die AMB – innerhalb der Departemente zu prüfen und allfällige Anpassungen hinsichtlich der neuen Legislatur vorzubereiten.

Erstaunt ist die FDP über den Zeitpunkt des Entscheides. Am 20. Oktober 2019 findet der erste, am 24. November 2019 ein allfälliger zweiter Wahlgang für den vakanten Sitz im Regierungsrat statt. Lukas Pfisterer, Grossrat und Präsident FDP Aargau: «In spätestens zwei Monaten ist die neue Vorsteherin oder der neue Vorsteher des DGS bekannt. Der Regierungsrat hätte mit dem nun gefällten Entscheid problemlos bis zu diesem Zeitpunkt zuwarten können.»


Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Herbert H. Scholl, Grossrat, Leiter Ressort Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 062 836 40 50
Martina Sigg, Grossrätin, Leiterin Ressort Gesundheit und Soziales, Tel. 079 777 38 93
Maja Riniker, Grossrätin, Tel. 079 469 74 71

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Die FDP Aargau befürwortet die Änderung des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz (Brandschutzgesetz) gemäss Vorschlag des Regierungsrates. Es ist erfreulich, dass das anachronistische und wettbewerbsverzerrende Relikt Kaminfegermonopol beseitigt werden soll, die Freisinnigen setzten sich seit Jahren für eine entsprechende Änderung ein. Bezüglich der eingeschränkten Zulassung von Fachpersonen verlangt die FDP im Hinblick auf die parlamentarische Beratung noch genauere Aussagen vom Regierungsrat.

Die FDP beurteilt die Gesetzesänderung grundsätzlich als richtig und stimmt den vorgeschlagenen Anpassungen weitestgehend zu. Die Abschaffung des Kaminfegermonopols ist ein langjähriges freisinniges Anliegen, das nun in die Tat umgesetzt werden soll. Weiter werden die Aufhebung der Kaminfegertarife, der staatlichen Instruktionskurse und der Bewilligungspflicht für einzelne technische Anlagen ebenso befürwortet wie die Reduktion von Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen aufgrund des technologischen Fortschritts bei den Feuerungsanlagen.

Beschränkung der Zulassung erfordert genauere Erklärungen

Nicht ersichtlich ist in der Botschaft, warum lediglich Kaminfegermeisterpersonen zugelassen werden. In der Praxis kann der Kaminfegermeister die Arbeit durch einen Angestellten ausführen lassen, die Verantwortung liegt aber beim Kaminfegermeister. Hier sollte geprüft werden, ob eine Kaminfegerperson ohne Meisterdiplom diese Arbeit nicht auch eigenverantwortlich durchführen kann.


Weitere Auskünfte:
Jeanine Glarner, Grossrätin, Leiterin Ressort Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung, Tel. 079 279 79 51
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91

 

 

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Die finanzielle Perspektive des Kantons hellt sich gegenüber früheren Planungen deutlich auf. Die vom Regierungsrat vorgestellte Finanzplanung bis ins Jahr 2023 sieht ausgeglichene bzw. positive Ergebnisse vor, was die FDP freut. Nach wie vor hängt die finanzielle Gesundung an der erfolgreichen Umsetzung der Reformmodule, welche mit Jahreseffekten im Umfang von CHF 100 Mio. noch verabschiedet werden müssen. Aufgrund der unsicheren Wirtschaftslage wäre eine finanzpolitische Euphorie in jedem Fall fehl am Platz. Den geplanten Stellenaufbau wird die FDP im Hinblick auf die Beratungen im Grossen Rat sehr genau und kritisch prüfen. Der langfristigen Lagebeurteilung des Regierungsrats im Frühling 2020 sieht man mit Interesse entgegen.

Noch im Juni 2019 kämpfte der Regierungsrat dafür, den überraschend hohen Überschuss des Jahres 2018 zu grossen Teilen in die Ausgleichsreserve zu stecken, um für kommende Unterfinanzierungen gewappnet zu sein. Nur zwei Monate später zeigt sich, dass in den Planjahren 2020 bis 2023 gar keine Entnahmen aus der Ausgleichsreserve geplant sind. Diese inkonsistente Argumentation trägt nicht zur Vertrauensbildung zwischen Regierung und Grossem Rat bei. Grossrat Gabriel Lüthy, Leiter Ressort Finanzen FDP Aargau, hält fest: «Die FDP konnte sich bei der Gewinnzuweisung durchsetzen und erreichen, dass konsequent weiter Schulden abgebaut werden. Dass dieser Weg der einzig richtige war, zeigt sich nun in aller Deutlichkeit.»

Kein Grund zur Euphorie: Wirtschaftslage ist unsicher

Die Schweizer Wirtschaft steht vor konjunkturellen Eintrübungen, möglicherweise sogar vor einer Rezession. Bei der Budgetierung der Steuereinnahmen ist entsprechende Vorsicht gefragt. In diesem Zusammenhang gilt es auch finanzpolitisch besonders umsichtig zu handeln. Der Aargau als Industriestandort muss gestärkt werden und als Standort für Unternehmen attraktiv bleiben. Es ist von grösster Wichtigkeit, grössere Industriebetriebe wie KMU als Arbeitgeber, Know-How-Träger und Steuerzahler im Kanton zu halten und neue Firmenansiedlungen zu fördern.

Reformen konsequent durchführen – keine Griffe in die Trickkiste

Der Kanton gewinnt ein geringes Mass an Handlungsspielraum zurück, auch dank Mehreinnahmen durch Steuern von über CHF 100 Mio. im Jahr 2020 und höheren Zahlungen aus dem nationalen Finanzausgleich. Die FDP ist erfreut, dass von den in früheren Jahren thematisierten Steuererhöhungen keine Rede mehr ist. Auch bei anderen Elementen aus der finanziellen Trickkiste, wie das Aussetzen der Schuldentilgung, folgt der Regierungsrat den freisinnigen Positionen und hat sie aus dem Programm gestrichen. Dass das Aufwandwachstum zu 2019 mit satten 3.4 Prozent bzw. CHF 165 Mio. unter dem Einnahmenwachstum liegt, ist für die FDP ein schwacher Trost. Nach wie vor zeigt sich, dass namentlich im Gesundheitswesen der Kostenzuwachs ungebremst weiter voranschreitet. Diese Entwicklung sind bedrohlich, da dadurch andere Reformbemühungen zunichtegemacht werden.

Nachhaltige Reformen müssen umgesetzt werden

Dass sich die Finanzierungslücke der Vorjahre nicht einfach in Luft aufgelöst hat, zeigt sich bei der näheren Betrachtung der Darstellung. Ein ausgeglichenes Ergebnis kann nur erreicht werden, wenn die im Frühjahr 2017 angekündigten Reformmodule effektiv umgesetzt werden. Von ihnen wird eine Entlastung von immerhin noch CHF 100 Mio. pro Jahr erwartet. Bei der Konkretisierung der Reformmodule verzeichnen wir deutliche Fortschritte, die grossen pauschalen Positionen sind aus der Planung verschwunden und werden mit Ross und Reiter benannt. Inwieweit diese den hindernisreichen Weg durch das Parlament schaffen, bleibt dahingestellt. Hier erwartet die FDP eine konstruktive Haltung der anderen Fraktionen.

Personalkostensteigerung wird kritisch geprüft

Die vorgesehene Personalkostensteigerung von 2.3 Prozent wird die FDP genau und kritisch prüfen. Stellenaufbau widerspiegelt immer zu einem Teil auch einen Bürokratieaufbau. Die Freisinnigen werden sich gemäss ihren Grundsätzen weiterhin dafür einsetzen, dass die staatlichen Strukturen möglichst schlank gehalten werden.  

 

Weitere Auskünfte:

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Finanzen, Tel.  079 823 05 42
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91

 

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Die FDP Aargau tritt am 20. Oktober 2019 bei der Ersatzwahl für den vakanten Sitz in der Aargauer Regierung mit Jeanine Glarner, Möriken-Wildegg, an. Die Delegiertenversammlung vom 14. August 2019 in Aarau hat der 35jährigen Grossrätin und Gemeinderätin deutlich das Vertrauen ausgesprochen. Jeanine Glarner erhielt 118 der 140 abgegebenen Stimmen der Delegierten. 12 Stimmen entfielen auf den zweiten von der Geschäftsleitung vorgeschlagenen Kandidaten Gérald Strub, Grossrat und Gemeindeammann von Boniswil am Hallwilersee. Fraktionspräsidentin Sabina Freiermuth, Zofingen, die sich nicht zur Nomination gestellt hatte, erhielt 10 Stimmen. Jeanine Glarner wusste die Delegierten mit ihrer gradlinigen, sachverständigen und erfrischenden Art zu überzeugen.

Parteipräsident Lukas Pfisterer zeigte sich bei seinen einleitenden Worten erfreut, dass die FDP ihren Delegierten als einzige Partei im Aargau eine echte Auswahl mit zwei fähigen und motivierten Kandidierenden – Jeanine Glarner und Gérald Strub – für die Nomination für die Regierungsratsersatzwahl präsentieren konnte. Er zeigte sich überzeugt, dass beide Kandidierenden das Zeug für den Regierungsrat haben.

Regierungsratskandidatin Jeanine Glarner

Jeanine Glarner, Jahrgang 1984, ist Historikerin (lic. phil.) und arbeitet heute als Kommunikationsspezialistin. Sie ist seit ihrer Kindheit fest verwurzelt in Möriken-Wildegg, wo sie seit 2018 auch Mitglied des Gemeinderates ist. Jeanine Glarner verfügt über langjährige politische Erfahrung, unter anderem als ehemalige Präsidentin der Jungfreisinnigen Aargau, als Initiantin und Komitee-Vorsitzende der Staatskunde-Initiative oder seit 2012 als Grossrätin. Sie ist Mitglied der Kommission Umwelt, Bau, Verkehr und Raumordnung (UBV) und leitet auch das entsprechende Ressort in der FDP-Kantonalpartei. Zudem ist sie Mitglied der Geschäftsleitung der Kantonalpartei und des Fraktionsvorstands. Durch ihre berufliche Tätigkeit beim Schweizerischen Ärzteverband und ihr langjähriges Engagement in der Stiftung für Sozialtherapie ist sie mit dem Gesundheitswesen bestens vertraut.

Jeanine Glarner, Regierungsratskandidatin:
«Ich bin überwältigt von diesem Vertrauensbeweis und steige topmotiviert in den bevorstehenden Wahlkampf. Ich bin überzeugt, dass ich mit meinem Fachwissen und Engagement unseren Kanton Aargau als Regierungsrätin weiterbringen kann.»

Lukas Pfisterer, Präsident FDP Aargau:
Es freut mich sehr, dass die FDP mit Jeanine Glarner in die Regierungsratswahl steigen kann
einer jungen, erfrischenden und zugleich sehr erfahrenen und kompetenten Persönlichkeit. Wir sind vorbereitet und topmotiviert für den Wahlkampf.»

 


Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Jeanine Glarner, Grossrätin, Gemeinderätin, Tel. 079 279 79 51

 

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Die FDP Aargau tritt am 20. Oktober 2019 bei der Ersatzwahl für den vakanten Sitz in der Aargauer Regierung mit einer eigenen Kandidatur an. Die Geschäftsleitung der Kantonalpartei hat dies an ihrer Sitzung am Mittwochabend entschieden und präsentiert hierfür ein Zweierticket mit Jeanine Glarner, Grossrätin und Gemeinderätin aus Möriken-Wildegg und Gérald Strub, Grossrat und Gemeindeammann aus Boniswil am Hallwilersee. An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 14. August 2019 in Aarau entscheiden die kantonalen Delegierten, mit welcher Kandidatur die FDP in den Regierungsratswahlkampf steigt.  

Die FDP Aargau freut sich, der Delegiertenversammlung zwei qualifizierte Kandidaturen mit breiter Politerfahrung, einem starken Leistungsausweis und ausgewiesenem fachlichen Know-how als Wahlvorschlag präsentieren zu können. Im Vorfeld zur gestrigen Geschäftsleitungssitzung hatte eine parteiinterne Findungskommission intensive Gespräche mit verschiedenen Personen geführt. Am Parteitag vom 14. August 2019 – der in Form einer Delegiertenversammlung durchgeführt wird – nominieren die kantonalen FDP-Delegierten eine Person für die Regierungsratswahl vom 20. Oktober. Lukas Pfisterer, Parteipräsident, hält fest: «Ich freue mich, dass die Geschäftsleitung den Delegierten mit Jeanine Glarner und Gérald Strub eine echte Auswahl präsentieren kann. Wir sind vorbereitet und topmotiviert für die Regierungsratsersatzwahl.»

Kandidatur Jeanine Glarner

Jeanine Glarner, Jahrgang 1984, ist ausgebildete Historikerin (lic. phil.) und arbeitet heute als Kommunikationsspezialistin. Sie ist seit ihrer Kindheit fest verwurzelt in Möriken-Wildegg, wo sie seit 2018 auch Mitglied des Gemeinderates ist. Trotz ihres jungen Alters verfügt Jeanine Glarner über grosse langjährige politische Erfahrung, unter anderem als ehemalige Präsidentin der Jungfreisinnigen Aargau, als Initiantin und Komiteevorsitzende der Staatskunde-Initiative oder seit 2012 als Grossrätin. Jeanine Glarner ist Mitglied der Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) und leitet auch das entsprechende Ressort in der FDP-Kantonalpartei. Sie ist Mitglied der Geschäftsleitung der Kantonalpartei sowie des Fraktionsvorstands. Ausserdem engagiert sie sich in verschiedenen weiteren Gremien, so zuletzt als OK-Präsidentin des Aargauer Jugendmusiktages 2019.

Kandidatur Gérald Strub

Ursprünglich gelernter Elektromonteur, ist Gérald Strub seit 2006 als selbständiger Unternehmer im Bereich Organisations- und Prozessberatungen tätig. Seit 2001 nimmt er Einsitz im Gemeinderat von Boniswil und ist seit 2006 Gemeindeammann. Überdies wirkt er in verschiedenen Führungsgremien mit, etwa im Stiftungsrat von Pro Senectute Aargau, als Vorstandsmitglied der Gemeindeverband für Kehrichtbeseitigung Region Aarau-Lenzburg, dem Schulvorstand der Berufsschule Neuhof Lenzburg oder dem Vorstand der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau. Mitglied des Grossen Rates ist Gérald Strub seit 2017. Er vertritt die FDP-Fraktion in der Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW). Nebst der unternehmerischen und politischen Erfahrung verfügt Gérald Strub auch über militärische Führungserfahrung als Offizier der Transporttruppen. Gérald Strub hat Jahrgang 1970, ist verheiratet und Vater von zwei erwachsenen Söhnen.

 


Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Jeanine Glarner, Grossrätin, Gemeinderätin, Tel. 079 279 79 51
Gérald Strub, Grossrat, Gemeindeammann, Tel. 079 622 73 55

 

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Der vom Regierungsrat an der heutigen Medienkonferenz aufgezeigte Handlungsbedarf im Bereich Mittelschulen wird von der FDP.Die Liberalen Aargau anerkannt. Der Platzbedarf in der Aargauer Mittelschullandschaft ist ausgewiesen, es ist richtig und wichtig, dass der Kanton die langfristige Zukunftsplanung proaktiv angeht. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels muss ebenfalls der Stärkung der Berufslehre besondere Beachtung geschenkt werden, der Fokus darf hier nicht einseitig auf der gymnasialen Bildung liegen. Auch sind bei der Weiterentwicklung der Mittelschulen die sich ändernden Bedürfnisse bezüglich Schulraum angemessen zu berücksichtigen. Moderne Lehr- und Lernformen erfordern flexible Raumkonzepte und künftig weniger Schulraum pro Schülerin/Schüler.

Die vom Regierungsrat vorgestellten neun Leitsätze des Planungsberichts sind eine übersichtliche Auslegeordnung für die weitere politische Diskussion. Die FDP wird die Leitsätze im Einzelnen prüfen. So muss etwa die Aussage von Leitsatz 1 «Der Aargau betreibt grosse, aber nicht übergrosse Kantonsschulen» sicherlich noch geschärft bzw. mit konkreterem Inhalt gefüllt werden. Klar aufgezeigt werden muss auch, wie die entstehende Kapazitätslücke vom erwarteten deutlichen Anstieg der Schülerzahlen ab 2023 bis zum geplanten Ausbau mit Beginn 2025 geschlossen werden kann.

Fachkräftemangel im Auge behalten

Angesichts der sozio-demografischen Bevölkerungsentwicklung im Aargau mit dem vermehrten Zuzug von akademischen Fachkräften und dem sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangel ist von zentraler Bedeutung, dass das duale Bildungssystem und das Gefäss der Berufslehre gestärkt werden. Dieser Umstand muss auch bei der strategischen Planung der Mittelschulen und deren Schülerzahlen mit einfliessen. Christine Keller Sallenbach, Grossrätin und Leiterin Ressort Bildung Kultur und Sport, hält fest: «Unter den gegebenen Umständen mit zunehmendem Fachkräftemangel und vermehrtem Zuzug von Akademikern muss die Maturitätsquote bewusst analysiert und diskutiert werden».

Auswirkungen einer verkürzten Dauer bis zur Maturität berücksichtigen

Ebenfalls mit zu berücksichtigen ist das Anliegen der freisinnigen Motion 18.173, wonach aufgezeigt werden soll wie sich das Reformvorhaben einer Verkürzung der Schuldauer bis zur gymnasialen Matur bei der Planung der Mittelschullandschaft auswirkt. Der Planungsbericht macht hierzu lediglich einige Grundaussagen zum Reformprojekt und setzt das Anliegen der Motion minimal um. «Die FDP erwartet vom Regierungsrat hinsichtlich der Präsentation der Varianten im Frühling 2020 eine nähere Betrachtung und gefestigtere Aussagen in diesem Bereich. Wir möchten konkret wissen, welche Auswirkungen eine mögliche Verkürzung der Schuldauer bis zur gymnasialen Matur auf die Schulraumplanung haben kann.», betont Grossrätin Sabina Freiermuth, Präsidentin der FDP-Fraktion.

 


Weitere Auskünfte:

Christine Keller Sallenbach, Grossrätin, Leiterin Ressort Bildung, Kultur und Sport, Tel. 078 646 43 92
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91

 

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Die FDP.Die Liberalen Aargau unterstützt die vom Regierungsrat in der Anhörung vorgeschlagenen Änderungen des Betreuungsgesetzes und das Bestreben, dass stationäre und ambulante Leistungen künftig über das Betreuungsgesetz angeboten und auf gleiche Weise finanziert werden. Zentral ist aus Sicht der FDP die Eliminierung von Fehlanreizen bei gleichzeitiger angemessener Berücksichtigung des jeweiligen Einzelschicksals. Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Regelung der kantonsseitigen Finanzierung müssen im weiteren Prozess noch im Detail analysiert und optimiert werden.

Mit dem der Umsetzung des Entwicklungsschwerpunkt EP315 E005 wird mittels des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) des Kantons Aargau das Kostenwachstum bei Leistungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen gebremst, ohne dabei deren Betreuung einzuschränken. So sollen Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen künftig die Möglichkeit haben, mittels gezielt auf den Bedarf ausgerichteter ambulanter Leistungen selbstbestimmt ausserhalb von Einrichtungen zu wohnen und am gesellschaftlichen Alltag teilzuhaben. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen sollen dagegen möglichst in der Familie aufwachsen und nicht fremdplatziert werden. Die FDP unterstützt diese Weiterentwicklung des Systems, die auf der Umsetzung eines überparteilichen, von der FDP angeführten Postulats (15.217) im Grossen Rat basiert. 

Lastenverschiebung: kritische Überarbeitung erforderlich

Die Gemeinden werden gemäss der neuen Regelung finanziell um rund 2,1 Millionen Franken entlastet, da Pflegeplatzierungen und aufsuchende Familienarbeit durch den Kanton finanziert werden. Für den Kanton entstehen Mehrausgaben in derselben Höhe, die über den Lastenausgleich ausgeglichen werden sollen. «Die detaillierten Mechanismen müssen im Grossen Rat noch kritisch betrachtet und diskutiert werden.», hält Grossrätin Christine Keller, Ressortleiterin Bildung, Kultur und Sport, ab.

Zuständigkeiten klar regeln

Des Weiteren ist die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden klar zu definieren. Die Gemeinden sind gemäss Pflegekinderverordnung PAVO für die Aufsicht der Pflegefamilien zuständig. Hier müssen klare Schnittstellen mit dem Kanton vereinbart und institutionalisiert werden, damit die Zusammenarbeit mit den Familienplatzierungsorganisationen (FPO) finanziell und organisatorisch reibungslos verläuft.

Die FDP ist einverstanden und begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen. «Bei all den finanziellen und strukturellen Diskussionen ist für die FDP letztlich entscheidend, dass im Einzelfall für die Betroffenen die passende Lösung gefunden wird», schliesst Lukas Pfisterer, Grossrat und Parteipräsident, ab.

 


Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91

 

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