Medienmitteilungen

Mit der OECD-Mindestbesteuerung und dem Klimaschutzgesetz gelangen am 18. Juni 2023 zwei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung, deren Umsetzung aus liberaler Sicht definitiv keine Wunschszenarien sind. Mit den vom Parlament verabschiedeten Vorschlägen wurden sowohl in der Firmenbesteuerung wie auch beim Klimaschutz Kompromisslösungen gefunden, welche die FDP mittragen kann. Der Parteitag der FDP Aargau vom 4. April 2023 in Wohlen fasste zu beiden Vorlagen die Ja-Parole. Zum Covid-Gesetz hatte die Geschäftsleitung der Partei bereits im März die Ja-Parole gefasst. Die drei kantonalen Vorlagen Ombudsgesetz, Verdichtung des S-Bahn-Angebots im oberen Fricktal sowie die Klimaschutzinitiative lehnt die FDP aus triftigen Gründen ab, ebenfalls gemäss Beschluss der Geschäftsleitung.

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Das heute präsentierte positive Jahresergebnis 2022 des Kantons Aargau ist isoliert betrachtet erfreulich. Im Gesamtkontext darf es aber keinesfalls über die äusserst angespannte finanzpolitische Grosswetterlage hinwegtäuschen. Einnahmenseitig haben erneut verschiedene nicht beeinflussbare externe Faktoren massgeblich zum positiven Ergebnis beigetragen. Ausgabenseitig gilt es mit Inflation, Ukrainekrieg, höheren Immigrationszahlen, möglicher Energieknappheit, zahlreichen Baustellen im Gesundheitswesen und weiteren Bereichen namhafte Herausforderungen zu bewältigen. Eine strikte Ausgabendisziplin ist deshalb weiterhin zentral, der Staat hat sich auf seine Kernaufgaben zu fokussieren. Die von der FDP-Fraktion initiierte und vom Volk 2022 beschlossene Steuergesetzrevision kann bereits jetzt als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Der Jahresabschluss zeigt deutlich höhere Steuereinnahmen trotz niederer Steuersätze für Privatpersonen und Unternehmen. Es zeigt sich einmal mehr, dass mit liberalen Rezepten erfolgreiche und griffige Standortpolitik gemacht werden kann.

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Für die FDP.Die Liberalen Aargau hat die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für die Menschen im Kanton Aargau erste Priorität. Eine Sanierung der Kantonsspital Aarau AG (KSA), dem grössten Gesundheitsversorger im Kanton, ist deshalb unumgänglich. Jedoch ist die Verwendung des Finanzhilfebeitrag von 240 Millionen Franken Steuergeldern durch den Regierungsrat eng zu begleiten. Den zuständigen Kommissionen im Grossen Rat ist regelmässig über die Entwicklungen Bericht zu erstatten. Parallel dazu muss die Eigentümerstrategie und damit verbunden das Leistungsportfolio des KSA zwingend und ohne Tabus überprüft werden. Übergeordnet sind endlich die längst bekannten und von der FDP immer wieder benannten Herausforderungen anzugehen, in erster Linie die Entflechtung der Mehrfachrollen des Kantons sowie die Tarifstruktur im ambulanten und stationären Bereich.

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Der öffentlich entbrannte Streit um eine mögliche Umnutzung einer Liegenschaft in Windisch zu einer Asylunterkunft ist ein Alarmzeichen. Offenbar funktionieren grundlegende Kommunikationsprozesse zwischen den politischen Ebenen nicht. Die FDP Aargau verlangt einen offenen Dialog zwischen Kanton und Gemeinden und die gemeinsame Lösungsfindung anstelle der Problemverlagerungen zwischen den politischen Ebenen oder Zuständigkeitsbereichen. Gemeinden tun ihr Möglichstes, um ihren Beitrag zur Behebung des Notstandes zu leisten. Das darf durch den Kanton durch Aktionen wie in Windisch nicht untergraben werden. Es zeigt sich in aller Deutlichkeit, dass sowohl der rechtsbürgerliche Populismus von gewissen SVP-Exponenten wie auch die Sozialromantik von SP und Grünen wohl medienwirksam inszeniert werden können, als Lösungsansätze in dieser komplexen Thematik aber komplett versagen.

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Die finanzielle Schieflage des Kantonsspitals Aarau (KSA) zeigt auf, dass eine grundlegende Analyse der Finanzierungsstruktur wie auch der strategischen Ausrichtung der Gesundheitsversorgung im Kanton Aargau notwendig ist. Der Kanton hat einen gesetzlichen Auftrag, die Versorgung sicherzustellen und muss zugleich als Eigentümer von drei grossen Gesundheitseinrichtungen den Steuerfranken möglichst zielgerichtet einsetzen. Eine Sanierung des KSA als grösstem Gesundheitsversorger im Aargau ist unumgänglich, jedoch ist dieser Prozess mit der beantragten Finanzspritze von 240 Millionen Franken erst am Anfang. In der unumgänglichen Gesamtanalyse des Gesundheitssystems im Aargau müssen auch Themen wie der Status als «Endversorger»-Spital und generell die Wirtschaftlichkeit kantonaler Gesundheitsversorger bzw. deren mögliche Optimierung auf den Tisch. Hierfür ist eine tiefgreifende Analyse ohne Tabus notwendig. Zugleich ist die Entflechtung der Strukturen mit der Mehrfachrolle des Kantons entschieden voranzutreiben.

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